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 â€‹ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

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I. Allgemeines

  1. Für alle Angebote, Aufträge und Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“.

  2. Abweichungen von unseren AGB, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  3. Vorstehende AGB gelten auch für alle weiteren Nachbestellungen.

  4. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragsannahme.

  2. Erteilte Aufträge und Vereinbarungen werden für den Auftragnehmer erst durch dessen schriftliche Bestätigung oder Auslieferung verbindlich.

  3. Erfolgt innerhalb 8 Tagen nach Auftragserteilung keine gegenteilige Nachricht durch REMSGOLD, so gilt der Auftrag als angenommen, unter dem Vorbehalt hinsichtlich Menge und Liefermöglichkeit.

  4. Unsere Unterlagen und Produktbeschreibungen sind annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  5. Nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen von Zöllen, Steuern und anderen Angaben gehen zu Lasten des Käufers.

 

III. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto.

  2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an 4 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

  3. Befindet sich der Käufer im Verzug, bleibt uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

  4. Reparatur-, Montage- und Ersatzteilkosten verstehen sich stets netto Kasse.

  5. Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Für alle Zahlungen ist das Eingangsdatum auf unserem Konto maßgebend.

  6. Ferner sind wir berechtigt, Barzahlung / Vorauskasse vor weiteren Lieferungen zu verlangen.

 

IV. Lieferzeit und Abnahme

  1. Lieferfristen und Termine sind annähernd und daher unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

  2. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware ab Werk.

  3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Ausführungs-Einzelheiten.

  4. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

  5. Bei Verzug des Auftragnehmers setzt der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen.

  6. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind jedoch der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, soweit wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften.

 

V. Versand

  1. Die Gefahren des Transportes ab Werk/Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei Lieferung frei Haus, außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb aus durchführen.

  2. Das Einlagern ist in jedem Fall Sache des Käufers.

  3. Gewichts- oder Stückdifferenzen können nur geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach Eintreffen der Sendung festgestellt und schriftlich bestätigt werden.

  4. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir bemühen uns aber, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

VI. Haftung für Schäden

  1. Für Schäden, die durch Mangel der Kaufsache, irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung entstehen, haften wir wie folgt:
    a) Soweit Schaden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen.
    b) Soweit Schaden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

  2. Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir unabhängig vom Haftungsgrund nur ein, wenn sie durch eine grob fahrlässige Handlung unsererseits verursacht worden sind.

  3. Alle in Frage kommenden Ansprüche des Käufers gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach der schadenverursachenden Handlung.

  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hierdurch unberührt.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Schäden gegen den Käufer zustehen.

 

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Betriebes von dem ausgeliefert wird, für die Zahlung 73650 Winterbach.

  2. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Schorndorf. Uns bleibt vorbehalten, außerhalb des Mahnverfahrens gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.

  3. Alle Verträge zwischen uns und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: 15.08.2017

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